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Strafen: Eine Strafe ist eine Konsequenz, die von der Wiederholung eines Verhaltens abhalten soll. Siehe auch Handlungen, Handlungstheorie, Recht, Gerechtigkeit, Rechtsprechung, Gesellschaft, Zwang._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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G. W. F. Hegel über Strafen – Lexikon der Argumente
Strafe/Hegel/Höffe: [Diese] ist ihrem Wesen nach nicht Abschreckung oder Besserung, sondern Wiedervergeltung. Nur dadurch werde der Verbrecher als eine vernünftige Person geehrt(1). Vgl. >Strafen/Kant. Höffe I 335 In der vielzitierten Formulierung aus dem Abschnitt über die «Rechtspflege»(2) heißt es (...): «Der Mensch gilt so, weil er Mensch Höffe I 336 ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener, u. s. f. ist.» Im entsprechenden Rechtsstaat durchdringt die Freiheit in der Gestalt des Rechts alle Bereiche. Selbst das Strafrecht orientiert sich (...) an der Persönlichkeit des Verbrechers und der ihm deshalb zurechenbaren Schuld. >Staat/Hegel, >Recht/Hegel. 1. G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriss, 1820, § 100. 2. Ebenda § 209_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |